Neues und Historisches

Richtlinien zur Auszeichnung für die Erhaltung historischer Gebäude durch den Heimat- und Kulturkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm e. V. (Neufassung 2023)

i 2. Januar von U. Beyer

Der Heimat- und Kulturkreis Pfaffenhofen würdigt mit dieser öffentlichen Preisverleihung historische Gebäude, die zum Vorteil des Stadt- bzw. Ortsbildes vorbildlich erhalten werden.
In Frage kommen:


1. Baudenkmäler, die nach den Grundsätzen der Denkmalpflege erhalten werden,
2. Nichtdenkmäler, die sich ihre ursprüngliche Bedeutung für das Orts- bzw. Stadtbild bewahrt haben und die gewachsene Struktur untermauern.
Eine zeitgemäße, architektonisch ansprechende Weiterentwicklung, bei Bedarf auch mit Umnutzung und Erweiterung sowie energetische Sanierung werden ausdrücklich begrüßt.


Ziel ist eine nachhaltige Instandhaltung bzw. Weiterentwicklung, die den Gebäudecharakter wahrt und somit das regionaltypische charakteristische Ortsbild und dessen Grobstrukturen nicht beeinträchtigt.

Auswahlbereich ist die Stadt Pfaffenhofen einschließlich ihrer Ortsteile.

Voraussetzungen:
• Es muss sich um ein historisches Gebäude aus der Zeit vor 1960 im Stadtbereich von Pfaffenhofen einschließlich der Ortsteile handeln, das nicht in öffentlicher oder kirchlicher Hand ist.
• Kontinuierliche Instandhaltung und neue Instandsetzung sind gleichwertig.
• Nebengebäude und Außenanlagen werden in die Betrachtung einbezogen.

Über die Preisvergabe entscheidet eine Jury, bestehend aus
1. dem oder der Vorsitzenden des Heimat- und Kulturkreises Pfaffenhofen a. d. Ilm e. V.
2. dem Bürgermeister der Stadt Pfaffenhofen
3. dem Kreisheimatpfleger
4. ein bis zwei weiteren HKK-Mitgliedern mit einschlägiger Erfahrung
5. ein bis zwei Sachkundigen aus dem Bereich Architektur, die nicht Vereinsmitglieder sind.

Der Preis wird im Zweijahresturnus verliehen, sofern geeignete Objekte vorgeschlagen werden.

Die Preisträger werden geehrt durch
• einen Presseartikel,
• eine Urkunde,
• eine Plakette, die an der Fassade angebracht werden kann,
• eine öffentliche Feierstunde.

Die Namen der Preisträger werden öffentlich bekanntgegeben.
Der Preis kann entzogen werden, wenn das Haus nicht mehr den Kriterien entspricht.
Ein Rechtsanspruch auf Zuerkennung eines Preises besteht nicht.

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